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FAQ

Auf dieser Seite findest du die wichtigsten Antworten zu den häufigsten Fragen.

Was muss ich als neuer Patient zum ersten Termin mitbringen?

Die Krankenversicherungskarte, den ausgefüllten Anamnesebogen, Vertrag für Selbstzahlerleistungen und Einverständniserklärung für Datenaustausch und Kommunikation über email sowie relevante Arztbriefe, Labor und Röntgenbefunde und Krankenhausberichte.

Soll ich zur Blutentnahme (BE) nüchtern kommen?

Diese Frage sollte möglichst geklärt werden, wenn Sie einen Termin zur Blutentnahme vereinbaren. Im Zweifel machen Sie nie einen Fehler, wenn Sie nüchtern bleiben.

Der "Nüchtern" Zeitraum vor der Blutentnahme beträgt zwölf Stunden: In diesen 12 Stunden sollten Sie auf alle flüssigen und festen Nahrungsmittel verzichten mit einer großen Ausnahme: Trinken Sie gerne vor der Blutentnahme reichlich (gerne näherungsweise einen halben Liter portioniert) Stilles Wasser! Sie sollen nicht durstig zur Blutentnahme erscheinen!

Warum kann der Zeitraum zwischen der Blutentnahme bzw. anderen Labortests oder apparativen Untersuchungen und dem nachfolgenden Besprechungstermin zwei bis drei Wochen betragen?

Manche Teste benötigen incl. der Zeit für den Probenversand, die Probenauswertung und Befundübermittlung gute zwei Wochen. Wir geben dann noch einige Tage Zeitpuffer hinzu, damit Sie zum nächsten Sprechstundentermin auch wirklich alle Befunde gebündelt besprechen können. Manchmal splitten wir die Befundbesprechung in zwei Termine. Das hat vor allem den Grund, kurzfristig notwendige Therapieanpassungen befundgestützt zeitnah vorzunehmen.

Bieten Sie auch Telefontermine zur Befundbesprechung an?

Ja! Für eine telefonische Beratung im Rahmen unserer Sprechstunde vereinbaren Sie ebenso einen Termin wie für einen Präsenztermin in der Praxis. Es wäre für Telefontermine hilfreich, wenn Sie uns einen Zeitpuffer einräumen, damit wir Sie je nach Sprechstundenablauf auch etwas später anrufen zu können.

Sollten wir Sie aus welchen Gründen auch immer telefonisch nicht erreicht haben, melden Sie sich bitte am Folgetag bei uns. Gleichen Sie bei der Telefonterminvereinbarung bitte Ihre aktuellen Telefonnummern / telefonische Erreichbarkeit mit unseren Mitarbeitern ab.

Wo kann ich parken?

  • gebührenpflichtige Parkplätze Hopfenmarkt
  • Tiefgarage im Deutsch Japanischen Zentrum Contipark. An der Stadthausbrücke 57
  • Parkhaus Rödingsmarkt 14
  • Parkhaus Fleetinsel / Fleethof, Stadthausbrücke 13
  • Parkstreifen Mönckedamm
  • Parkgaragen in den umliegenden Hotels

Wie wirkt sich die Integration von Naturheilkunde und Hochschulmedizin aus?

Die beiden Verfahren ergänzen sich. Unter Naturheilkunde werden regulative Therapieverfahren verstanden, die die Selbstheilungsmechanismen des Körpers fördern, ohne stärker in den Stoffwechsel einzugreifen. Wir geben in der Naturheilkunde wirksame Heilimpulse und bauen Heilhindernisse ab. Die von uns praktizierten naturheilkundlichen Verfahren sind ebenfalls wissenschaftlich begründet und werden komplementär zur Schulmedizin eingesetzt.

Insbesondere chronisch Kranke profitieren von einer solchen ganzheitlich systemischen Diagnostik und Therapie. Hier haben wir uns spezialisiert und möchten Sie in diesem Sinne optimal versorgen und begleiten.

Warum werden naturheilkundliche Beratungen und Therapien privat in Rechnung gestellt?

Die gesetzlichen Versicherungen honorieren Beratungsleistungen seit vielen Jahren bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Schmerztherapie oder Psychotherapie) nur pauschal und auch nur für gesetzlich anerkannte Diagnostik und Therapieverfahren. Es ist kein Geheimnis, dass sich dieser Pauschalsatz in den hausärztlichen und vielen fachärztlichen Versorgungsstrukturen pro Quartal auf wenige Minuten beschränkt.

Ein ganzheitlicher, integrierter Diagnostik und Therapieweg braucht insbesondere bei chronischen Erkrankungen eine ordentliche Portion Zeit. Um diese insbesondere im Blick auf die naturheilkundlichen Leistungen ermöglichen zu können, stellen wir Ihnen u.a. erbrachte Beratungszeiten privat in Rechnung.

Auch bei Privatversicherten ist es möglich, dass Beratungskosten nicht in voller Höhe erstattet werden. Naturheilkundliche Therapien sind in aller Regel keine Leistung Gesetzlicher Krankenversicherungen. Siehe hierzu unsere Ausführungen zu IGELeistungen.

Bieten Sie auch hausärztliche Dienstleistungen an?

Ja und Nein. Wir führen in aller Regel keine Hausbesuche durch. Wir ermutigen Sie, Ihre hausärztliche Anbindung unter allen Umständen beizubehalten. Unser Ziel ist es, Sie für eine begrenzte Zeit intensiver zu begleiten und Ihr gesundheitliches Problem in dieser Zeit zu gut wie möglich zu lösen / Ihre Heilung voranzubringen. Danach sind häufig nur noch Anpassungen in lockerer Folge notwendig / sinnvoll. Es gibt aber auch Primärarztverträge, bei denen es sinnvoll ist, wenn wir die hausärztlichen Aufgaben mit übernehmen

Behandeln Sie Kinder?

Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Kinder und Jugendlichen Psychotherapeutin Dr. Pothmann betreuen wir auch einzelne Kinder / Jugendliche. Wir legen Wert darauf, dass Kinder in der Regel primär durch einen Facharzt für Kinder und Jugendkrankheiten versorgt werden bzw. in einer entsprechenden Praxis angebunden sind. Für regulationsmedizinische / naturheilkundliche Fragestellungen betreuen wir aber auch Kinder und Jugendliche für begrenzte Zeit.

Was ist der Unterschied zwischen einem blauen, roten und einem grünen Rezept?

Grüne Rezepte stellen wir für Gesetzlich Versicherte aus, sofern es sich um pflanzliche Präparate handelt, die einzelne Versicherungen im Einzelfall erstatten. Dazu müssen Sie das Rezept mit der Apothekenquittung bei der Versicherung einreichen. Blaue Rezepte sind für alle selber zu zahlenden Medikamente / Vitalstoffe und Heilmittel, die generell von den gesetzlichen Versicherungen nicht erstattet werden oder aber für die eingesetzte Indikation keine Erstattungsfähigkeit besitzen.

Wo immer es möglich ist, rezeptieren wir Medikamente, Heil und Hilfsmittel auf einem roten Rezept bzw. Heilmittelrezept. Damit übernehmen die Kassen bis auf einen Selbstbehalt die Kosten für die Therapie.

Warum benötigen Sie meine gesetzliche Versicherungskarte?

Weil wir viele Diagnostik und Therapieleistungen über die gesetzliche Versicherung veranlassen können. Dazu gehören viele Laborleistungen, Leistungen für Medikamente, Heil und Hilfsmittel oder auch Auftragsleistungen für Diagnostik und Therapien von Fachärzten. Aber auch Krankenhausbehandlungen, Sozialmedizinische Dienste, Ernährungsberatungen etc…

Wie sind die Sprechzeiten?

Die Sprechzeiten können Sie auf der Sprechzeiten Seite einsehen.