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Kosten

Kosten und Finanzierung allgemeinmedizinischer und naturheilkundlich - regulativer Therapien in meiner Praxis

Solange Reformen der Sozialen Sicherungssysteme nur Flickschusterei bleiben und auf eine Haltbarkeit von maximal einer Wahlperiode angelegt sind, leben wir in einem für alle Seiten schwierigen und unbefriedigenden Zustand ("Kosten und Finanzierung von Leistungen im Gesundheitswesen"). Die gesetzlichen Bestimmungen und Regelwerke erfordern auch in meiner Praxis, Ihnen verschiedene (von den Kassen nicht finanzierte) Leistungen privat in Rechnung zu stellen. Dazu gehören u.a. Beratungsleistungen, die bereits bei etwas komplexeren gesundheitlichen Problemen und Fragestellungen für Allgemeinmediziner mit einfacher GKV Zulassung nicht mehr leistbar sind (s.u.). Und per se gehören alle naturheilkundlichen Leistungen dazu. Aber es scheint in unserem System keine Notwendigkeit mehr für einen Berater zu geben, der kompetent den Überblick über alle medizinischen Prozesse behält. Der Sie damit "ganzheitlich" betreut und zudem systemische med. Probleme erkennt und individuelle systemische Therapiestrategien entwickelt. Vielmehr kritisieren Experten das wenig transparente Abrechnungssystem, dass Beratungsleistungen nur in Pauschalen zugrunde rationalisiert wurden und die Mengenausweitung technikaffiner Leistungen trotz aller Anstrengungen nicht beherrscht werden. Zurück zu meiner Praxis: Bevor eine privat zu zahlende Leistung erbracht wird, werden Sie entsprechend informiert. Vielfach betrifft dies schon die erste, von Ihnen gewünschte ausführliche Beratung, die wir Ihnen nur als Selbstzahlerleistung anbieten können. Generell gilt: Nach Möglichkeit sollte eine Zeitspanne zwischen der Darlegung eines Therapieangebotes und Ihrer Entscheidung liegen, die dann mit einem schriftlichen Honorarvertrag beschlossen wird. Das Zeitintervall gibt Ihnen die Möglichkeit, in Ruhe mögliche Alternativen zu überdenken.

Alternative "Hausarzt zentrierte Versorgung"

Hinsichtlich der Alternativen müssen Sie bereits vor dem ersten Kontakt wissen, dass Ihre gesetzliche Kasse für eine allgemeinmedizinische Betreuung mit bestimmten Ärzten sogenannte "Hausarztverträge" abgeschlossen hat. Durch diesen Hausarztvertrag hat Ihr behandelnder Arzt ein wenig mehr "finanziellen Spielraum". Wir (unsere Praxis) dagegen haben aus gutem Grund mit keiner Kasse einen solchen Vertrag geschlossen. Die Vergütung, die wir seit Herbst 2013 ohne solche Verträge von den Kassen pro Quartal (also für einen Zeitraum von 3 Monaten) als Pauschale erhalten, variiert ein wenig von Altersgruppe zu Altersgruppe und beträgt gerundet zwischen 30 - 40 Euro. Bei einer kontinuierlichen Betreuung über mehrere Quartale hinweg kommt noch eine Pauschale von gut 17,00 Euro für chronisch Kranke hinzu. Es gibt darüber hinaus nur sehr wenige Leistungen, die ein Allgemeinmediziner gesondert berechnen kann. Dazu gehört der Hausbesuch (21,03 plus Anfahrtpauschale zwischen ca 3€ und 7€). Wirtschaftsexperten bewerten diese Vergütung als Zumutung und raten zum Systemausstieg. (Vielleicht sind Sie ja auch ein Wirtschaftsexperte, wenn Sie zu ähnlichen Bewertungen kommen...). Einzig (soweit mir bekannt) in Baden Württemberg gelang eine Synthese zur sinnvollen Zusammenarbeit von Haus- und Fachärzten (via HZV und §73c SGB V Verträge), die zu einer effizienteren Patientenbetreuung und einer angemesseneren Vergütung führte.

Kostenerstattung für naturheilkundliche Leistungen durch die Gesetzlichen Krankenkassen:

Es gibt erste kleine Lichtblicke am Horizont: Zum 01.01.2013 wurde die neun Jahre lang einzuziehende Praxisgebühr wieder abgeschafft und Krankenversicherungen fangen angesichts von Milliardenüberschüssen zaghaft an, sinnvolle komplementäre Therapien kostenanteilig mit Jahresbeträgen zwischen 100 - 400 Euro zu unterstützen. Einige Therapieverfahren werden auch mit höheren Beträgen erstattet. Auch pflanzliche Arzneimittel können mit Rezept und Apothekenquittung bei verschiedenen Kassen zur Erstattung eingereicht werden. Fragen Sie ggf. Ihre Krankenkasse nach den Möglichkeiten.

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) unter Zuhilfenahme des Hufeland Verzeichnisses für komplementäre, naturheilkundliche ärztliche Leistungen. Diese Ergänzung ist erforderlich, weil zahlreiche naturheilkundliche Leistungen bisher nicht in den Leistungskatalog der GoÄ aufgenommen wurden. Sie werden üblicherweise über Analogziffern abgerechnet, die unter Umständen auch von privaten Krankenkassen nicht erstattet werden.

Ärztliche Kunst + apparative Medizin - Fehlgewichtung zu Lasten der Patienten

Die Probleme im ambulanten Bereich und ganz besonders in den Bereichen der Grundversorgung sind Ihnen ja hinlänglich bekannt. Ärztliche Soft Skills, wie eine gute, hinreichend ausführliche Beratung oder qualifizierte körperliche Untersuchung, werden auch durch die Honorierungssysteme massiv abgewertet. Demgegenüber hat die (vor allem diagnostisch eingesetzte) apparative Medizin ein starkes Übergewicht, ohne die Qualität der medizinischen Versorgung damit wesentlich verbessert zu haben. Fraglos besteht die Gefahr, dass durch pauschalierte, zunehmend abgespeckte Honorarsysteme neue Probleme produziert werden. Statt gründlicher Anamnese, Befunderhebung etc. wird allzu schnell auf die apparative Medizin ausgewichen. Bestehen auch hier wirtschaftliche Rationierungen, bekommen Patienten weit in die Zukunft reichende Termine und Notfälle werden ggf. "weitergereicht". Oder es werden äußerst fragwürdige IGEL-Leistungen (Selbstzahler-Leistungen, s.u.) angeboten. Ich kann angesichts der Rahmenbedingungen die Situation der Kollegen verstehen, muss aber zugleich die betroffenen Kranken warnen: Nicht alle sog. Individuellen Gesundheitsleistungen (IGEL) dienen wirklich ihrer Gesundheit.

Hilfen für die Bewertung von privaten Zusatzleistungen / IGEL (Hilfen für betroffene Patienten)

Für IGE-Leistungen, also aus dem privaten Einkommen der Leistungsempfänger bezahlten "individuelle Gesundheitsleistungen" sind folgende Regeln sind zu beachten:

  • Lassen Sie sich als Patient gründlich beraten und schriftliche Information geben zur angebotenen IGEL Leistung.
  • Lassen Sie sich Zeit, bevor Sie zusagen und den Kostenrahmen schriftlich geben (bei einem Handwerker holen Sie sich ja auch erst ein Angebot ein, bevor Sie den Auftrag erteilen).
  • Holen Sie sich bei größeren Investitionen eine (ggf. honorierte) Zweitmeinung ein von einer Fachfrau / einem Fachmann, die/der sich mit dem angebotenen Verfahren auskennt. Nutzen Sie Informationsquellen wie Internet etc. zur gezielten Vorbereitung, bevor Sie mit dem Experten sprechen.
  • Investieren Sie lieber in eine solide Beratung als in teure und hinsichtlich ihrer Wirkung zweifelhafte apparative Therapieverfahren, die Ihnen auf Glanzprospekten angeboten werden.
  • Holen Sie für die angebotene IGEL Leistung zumindest ein weiteres Angebot ein

Zum Ausdrucken: Kosten und Finanzierung von Leistungen im Gesundheitswesen.